Vogelspinnen Forum
Vermieter und VS
Ruby schrieb am 13.04.2003 um 21:23 Uhr:
Hallo,
weiß jemand, ob ich die VS meinem Vermieter melden muß? Ich wohne in NRW. Was könnte passieren, wenn ich es nicht melde und er kriegt es raus? Was könnte passieren, wenn ich es jetzt melde, wo ich die Spinne doch schon habe? Dass die Spinne dann weg muß, wenn er nicht einverstanden ist, ist klar. Aber muß ich dann eventuell auch weg?
Zugegeben seht spezielle Fragen, aber vielleicht weiß jajemand was darüber.
Ruby
weiß jemand, ob ich die VS meinem Vermieter melden muß? Ich wohne in NRW. Was könnte passieren, wenn ich es nicht melde und er kriegt es raus? Was könnte passieren, wenn ich es jetzt melde, wo ich die Spinne doch schon habe? Dass die Spinne dann weg muß, wenn er nicht einverstanden ist, ist klar. Aber muß ich dann eventuell auch weg?
Zugegeben seht spezielle Fragen, aber vielleicht weiß jajemand was darüber.
Ruby
Sandra schrieb am 14.04.2003 um 10:18 Uhr:
Hallo Ruby,
da Vogelspinnnen im Gegensatz zu Skorpionen nicht zu den giftigen Tierarten gehören, musst Du bei Deinem Vermieter keine Meldung machen. Es sei denn, im Mietvertrag ist etwas anderes vereinbart. Spinnen werden im Normalfall wie andere kleine Heimtiere behandelt. Ein Problem könnte nur dann aufkommen, wenn sich Deine Nachbarn mehrfach panikerfüllt an den Hausbesitzer wenden und die Tiere damit den 'Hausfrieden' stören. Aus diesem Grund würde ich es nicht ganz an die grosse Glocke hängen. Wo kein Kläger, da kein Richter...
Schöne Grüsse, Sandra
da Vogelspinnnen im Gegensatz zu Skorpionen nicht zu den giftigen Tierarten gehören, musst Du bei Deinem Vermieter keine Meldung machen. Es sei denn, im Mietvertrag ist etwas anderes vereinbart. Spinnen werden im Normalfall wie andere kleine Heimtiere behandelt. Ein Problem könnte nur dann aufkommen, wenn sich Deine Nachbarn mehrfach panikerfüllt an den Hausbesitzer wenden und die Tiere damit den 'Hausfrieden' stören. Aus diesem Grund würde ich es nicht ganz an die grosse Glocke hängen. Wo kein Kläger, da kein Richter...
Schöne Grüsse, Sandra
voodoolight schrieb am 14.04.2003 um 19:46 Uhr:
ja wenn etwas im mietvertrag steht, dass verbietet, tiere jeglicher art zu halten, dann kann es schon sein, dass die weg müssen. aber da spinnen keinen dreck machen, krach machen und die wohung nicht zerstören *g*, müsste das kein problem darstellen...
gruß voodoo
gruß voodoo
puppetmaster @ ICQ:114409196 schrieb am 16.04.2003 um 17:52 Uhr:
Falsch!!!
Sobald im Mietvertrag steht das "jegliches Haustier" VERBOTEN ist, ist diese Klausel als absolut unwirksam zu betrachten, und dü könntest dir jedes Haustier anschaffen bzw. schon angeschaffene dürfen dann nachträglich nicht entfernt werden!
gruß
chris
www.vogelspinnen-online.de
Sobald im Mietvertrag steht das "jegliches Haustier" VERBOTEN ist, ist diese Klausel als absolut unwirksam zu betrachten, und dü könntest dir jedes Haustier anschaffen bzw. schon angeschaffene dürfen dann nachträglich nicht entfernt werden!
gruß
chris
www.vogelspinnen-online.de
Sandra schrieb am 17.04.2003 um 08:55 Uhr:
Das stimmt.... Kleine Heimtiere, die in der Regel in Käfigen gehalten werden muss der Vermieter tolerieren. Ein Haltungsverbot kann er lediglich für Hunde und Katzen aussprechen, bzw. seine Zustimmung zur Haltung gefährlicher Tierarten verweigern. Aber auch bezüglich der Heimtiere (zu denen VS in diesem Fall gehören) gilt, dass die anderen Mieter nicht durch Geruchs-/ Lärmbelästigung gestört werden dürfen. Es kann also auch Probleme geben, wenn jemand in grösserer Menge kleine Nager züchtet (Geruch) oder fünfzig Kanarienhähne hält. Inwieweit beispielsweise eine Heimchenzucht durch die Geräuschkulisse zum Ausschluss der Tiere aus der Wohnung führt, müssten im Einzelfall wohl die Anwälte klären.... Mit VS sollte es aber in keinem Fall Probleme geben.
Schöne Grüsse,
Sandra
Schöne Grüsse,
Sandra
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